Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steifhaltung
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, f.
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gehorsames und unablässiges Einhalten; Befolgung
- versprochenen religion-friedens, an dessen steiffhaltung wir, die churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde des heil. reichs keinen zweiffel tragen1569 RAbsch. III 280Faksimile (ca. 109 KB)
- gedenck, daß gott grecht und ein strenger richter ist, und glych wie er den rechtmaͤssigen eyd und desselben styff haltung rychlich belohnet, also im gaͤgentheil den meineyd ... mit zytlichen und ewigen straffen ... abstrafft1615 BernStR. VII 2 S. 739Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- befehl, diß unser ... ordnung zů künfftiger nachricht und styffhaltung nit allein gehöriger orten ynschryben zelaßen, sonders auch die anstalt zeschaffen, daß selbige alle jahr ... offentlich von cantzlen ... verlesen werde1644 BernStR. VI 1 S. 439Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- des kaysers steiff-haltung der beschworenen wahl-capitulation und reichs-satzungen vorhin offenbar1737 Moser,StaatsR. I 525Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu steiffhaltung dieser ordnung sollen alle decanen ... verbunden seyn1743 BernChorg. 87Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
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