Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steifhaltung

Steifhaltung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
gehorsames und unablässiges Einhalten; Befolgung
  • versprochenen religion-friedens, an dessen steiffhaltung wir, die churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde des heil. reichs keinen zweiffel tragen
    1569 RAbsch. III 280
  • gedenck, daß gott grecht und ein strenger richter ist, und glych wie er den rechtmaͤssigen eyd und desselben styff haltung rychlich belohnet, also im gaͤgentheil den meineyd ... mit zytlichen und ewigen straffen ... abstrafft
    1615 BernStR. VII 2 S. 739
  • befehl, diß unser ... ordnung zů künfftiger nachricht und styffhaltung nit allein gehöriger orten ynschryben zelaßen, sonders auch die anstalt zeschaffen, daß selbige alle jahr ... offentlich von cantzlen ... verlesen werde
    1644 BernStR. VI 1 S. 439
  • des kaysers steiff-haltung der beschworenen wahl-capitulation und reichs-satzungen vorhin offenbar
    1737 Moser,StaatsR. I 525
  • zu steiffhaltung dieser ordnung sollen alle decanen ... verbunden seyn
    1743 BernChorg. 87
unter Ausschluss der Schreibform(en):