Steigerlohn, m.
Steigerlohn, m.
Entlohnung eines ¹Steigers (I)
-
in die bergkcost gehöret schichtmeister- undt steigerlohnum 1600 Löscher,ErzgBerggebr. I 207
-
werden dabey nur steiger- und arbeitslöhne, bergmaterialien und schmiedekosten; nicht aber die kosten über tage angerechnet1794 PreußALR. II 16 § 411