Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinkohlenmesser

Steinkohlenmesser

, m.

vereidigter Abmesser von Steinkohle als Handelsware
  • die kalk-, steinkohlen- und salzmesser sollen beeidigt werden, auf dem zolle anzuzeigen, was in und aus den schiffen gemessen worden
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 15