Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinkorb

Steinkorb

, m.

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Behältnis zum Transport abgebauten Steins (III) 
  • es soll auch ein jeglicher fuhrmann, der sich des eisensteins abzufuͤhren gebrauchen will, seinen stein-korb durch den bergmeister in beyseyn eines berg-schoͤffens ... aichen und brennen lassen
    1592 Nassau/Wagner,CJMet. 789
  • nachdem ... zanck wegen der ladung, als daß die hüttenmeister die steinkörbe zu groß machen lassen, entstanden ist, ... ist im amte Elbingerode ... eine richtige ahme und maaße, wie groß, lang, weit und tieff die steinkörbe seyn sollen, gegeben [worden]
    1594 ZBergr. 12 (1871) 58
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