Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinmahd
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Steinkreuz
Steinkugel
Steinkuhle
Steinkuhler
Steinlehen
Steinmahd
, f.
langgezogene Reihe, Wall aus aufgehäuftem Geröll, insb. als Grenze zwischen Grundstücken
- daß ... die von M. und A. die auffgeworffnen steynmaden dannen füehren oder hinter sich auf die alte schwellj thůn sollend, hiemit ... mit einanderen die rüpp under dem stäg nider so weit müglich zů erläsen, zů säuberen und abzetragen1583 InterlakenR. 464Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"