Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinsetzer
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(steinsdick)
Steinsetz
Steinsetzen
Steinsetzer
, m.
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I
Amtsperson, die für die Festlegung und Überprüfung von Grenzverläufen und für das Setzen von Grenzsteinen verantwortlich ist; Untergänger; gelegentlich auch mit bau-, insb. feuerpolizeilichen Aufgaben
- so hait myn juncker macht, steinsetzer inn dem gericht zu setzen1453 Vilbel/GrW. III 472Faksimile (ca. 321 KB)
- hat der strenge herr H. ... mit wissen und willen der gemein gemacht und gekorn die steinsetzer1484 Wasserschleben,RQ. 252Faksimile (ca. 74 KB)
- ir wollet eure schultaisen, dorfmaister, gotshauspfleger, stainsetzer ... als euren obersten ... mit gehorsame und unterthenickait gewertig sein1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 384
- hat meines g.h. schulthais die steinsetzer im feld und dorf ... uf alle guter zu W.U. zu furen, dieselbe zu setzen1530 Odenwald/GrW. VI 3Faksimile (ca. 274 KB)
- [die schöffen weißen,] daß der landschöff und des graffen schultheiß, steinsetzer, holtzgeber und ohmgelter mit einander ziehen und setzen sollen1539/1680 ArchUFrk. 23 (1875/76) 180
- es hat auch eine gemeindt vier steinsetzer aus der gemeine zu kiesen, die ein jahr lang bis uf sanct Michaelis bleiben sollen, darnach auf michaelistag zween ab und zween zu zusetzen, dieselben sollen ... versprechen zu steinen dem armen als den reichen, und solle den steinsetzern von einem jeden stein besonders ... 3 pf. ... zu geben schuldig sein1542 AnzGMus. 1 (1832) 208
- wan die U.L. ire gemarkung umbgeen, sollen alwegen ... auß beiden dorfern steinsetzer darzu gegeben und verordnet werden1568 SchriesheimW. 184
- seind die gerichtßpersonnen zugleich steinsetzer1582 PfälzW. II 522
- U., auch ein ganerbendorf, ... haben aber ire steinsezer selbst zu kuren und zu verordnen1598 WürzbZ. I 2 S. 714Faksimile (ca. 159 KB)
- von obgemelten ... steinsetzern sollen alle und jede feldschied, steinsetzung, besichtigung und erhebungen und feldmessen ... gerichtet und geschlichtet werden1650 Zehnter,Messelh. 341
- da der steinsetzer über fünf seind und sich begebe, daß einer oder mehr aus bemelten ursachen verhindert, daß doch die anderen übrigen, deren unter vier nicht sein sollen, uff erfordern die sachen zu berichten haben sollen und mögen1650 Zehnter,Messelh. 341
- daß man ... in beisein beiderseits nachbarn ... durch die geschworne steinsetzer, deren jeden orts zweene zu wehlen, versteine und vermale1666 Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 630
- da die geschworne sibner und steinsetzer für sich selbst unter einander räthlich wurden, uf die markung zu gehen und zu besteinen, wie dann solches jährlich zweymal und allzeit uf den frühling und herbst ordinarie von nöthen, sollen sie solchen unter- und herumgang öffentlich verkünden1695 WürtLändlRQ. I 262Faksimile (ca. 57 KB)
- soll ... kein sibner oder stainsezer weder inner- noch ausser etters einigen undergang verrichten, sie haben dann solches vorhero dem oberamt ... angezeigt1712 WürtLändlRQ. I 83Faksimile (ca. 51 KB)
II
Handwerker, der Straßen und Wege pflastert
vgl.
Pflasterer
- de steinwege scholen ock, dar de tobroken, wedder gemaketh werden. ock schuͤllen derhaluen de steinsetter des jhars twie vorbodeth werdenBrschwStR. (1532) 337Faksimile - digitalisiert im Rahmen von LeoPARD - TU Braunschweig Publications And Research Data
- wollen die herren magisträte ... allen zimmer-leuten und stein-setzern insonderheit anbefehlen, keine neue baͤnder uͤber die roͤnn-steine zu machen1706 CCMarch. V 1 Sp. 382Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- steinsetzer vide pflastersetzer1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 487Faksimile - in Google Books
- sollen sich die steinsetzer und roͤhrenbohrer bey aufreissung des rauhen pflasters des aufwerfens der kiesel auf die breiten steine ... enthalten1785 BrschwWolfenbPromt. IV 43