Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steinweise

steinweise

, adv.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nach Steinen (XI) berechnet
  • die einheimbischen [sollen] den vorzug haben, von dehnenselben [auszländischen khaufleüth] stuckweisz, steinweisz, pfundweisz ... ihre waren abzukhaufen
    1678 MHungJurHist. IV 2 S. 538
unter Ausschluss der Schreibform(en):