Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinzins

Steinzins

, m.

(Recht auf die) Abgabe auf die Erträge eines Steinbruchs (I) 
  • [Verkauf eines] bruch ... mit holcze, wesin, wesinszinsen, steinbroche und steinczinsen 
    1462 Wutke,SchlesBergb. I 89
  • haben wir verordnet ... was ein ieder von den gebrochenen sorten zu stein-zinß reichen und geben soll
    1628 CAug. II 296
  • concession ... die grubenarbeit zuzutheilen, jedoch ohne ... den erben der vorigen arbeiter ... einen steinzinns oder dergleichen zu praͤstiren
    1752 BrschwWolfenbPromt. VII 30