Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinzins
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, m.
(Recht auf die) Abgabe auf die Erträge eines Steinbruchs (I)
- [Verkauf eines] bruch ... mit holcze, wesin, wesinszinsen, steinbroche und steinczinsen1462 Wutke,SchlesBergb. I 89Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- haben wir verordnet ... was ein ieder von den gebrochenen sorten zu stein-zinß reichen und geben soll1628 CAug. II 296Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- concession ... die grubenarbeit zuzutheilen, jedoch ohne ... den erben der vorigen arbeiter ... einen steinzinns oder dergleichen zu praͤstiren1752 BrschwWolfenbPromt. VII 30
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