Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steipengaden

Steipengaden

, m.

in Trier: Versammlungsstätte und Gericht für geringfügige Streitsachen, im Erdgeschoss der Steipe 
Sachhinweis: Marx,Trier I 1 S. 440, 451
  • es sollen auch alle rathspersohnen ... es seie im steipen-gaden, rathhaus oder wohin man beschieden wird, gehorsamlich erscheinen
    1593/94 TrierWQ. 89