Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stelltag

Stelltag

, m.

zur Bestellung des Weinbergs bestimmter Tag
vgl. Bestelltag
  • die gesamte zunfft solle ... nachdeme das wetter sich anlassen wird, das geschaͤfft anzugreifen und gewiß zu enden, je nach dem stoͤll-tag anfallen moͤchten, allen weingaͤrtnern ansagen
    1644 SchwäbWB. VI Nachtr. 3200