Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stemmen
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Stellungsversicherung
Stellvertreter
Stellvertretung
Stelz
1Stelze
2Stelze
stelzelt
stelzen
(Stelzgänger)
(Stelzmacher)
stemmen
, v.I von Wasser: anschwellen, überquellen
II in der Bewegung hindern, aufhalten
III sich zu Haufe stemmen sich zusammenscharen
IV mit einem Stemmeisen uä. bearbeiten, glätten
V bei der Schuhherstellung: Seiten- oder Nahtverstärkungen aus Leder einfügen