Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stempelmeister

Stempelmeister

, m.

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Beamter in einem Stempelamt, der Waren mit einem gebührenpflichtigen Stempel (II 1) versieht und die Stempelgelder (I) verwaltet
  • das solcher zins [auf Leinwand] alzeitt der stempell eingefordertt vnd durch die stempelßmeister denn bleichhernn wochentlichen ... vnberantworttett [!] wurde
    1567 QÄWGMD. IV 29
  • es wird ... zu belehrung der angestellten stempelmeister ... kundgemacht: daß sowohl die ... inlaͤndischen waarengattungen, als auch derselben neue erzeugnisse mit dem kommerzialstempel bezeichnet werden sollen
    1787 HdbchÖstGes. XIV 48
  • daß ... diese tuͤchel von den fabrikanten selbst den stempelaͤmtern oder stempelmeistern zur bezeichnung mit dem kommerzialstempel zugetragen werden
    1793 Kropatschek,KKGes. III 401