Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stempelmeister
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(Stelzmacher)
stemmen
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Stempel
Stempelamt
Stempelfäustel
Stempelgeld
(Stempelied)
Stempelkammer
Stempelmacher
Stempelmeister
, m.
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Beamter in einem Stempelamt, der Waren mit einem gebührenpflichtigen Stempel (II 1) versieht und die Stempelgelder (I) verwaltet
- das solcher zins [auf Leinwand] alzeitt der stempell eingefordertt vnd durch die stempelßmeister denn bleichhernn wochentlichen ... vnberantworttett [!] wurde1567 QÄWGMD. IV 29
- es wird ... zu belehrung der angestellten stempelmeister ... kundgemacht: daß sowohl die ... inlaͤndischen waarengattungen, als auch derselben neue erzeugnisse mit dem kommerzialstempel bezeichnet werden sollen1787 HdbchÖstGes. XIV 48Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- daß ... diese tuͤchel von den fabrikanten selbst den stempelaͤmtern oder stempelmeistern zur bezeichnung mit dem kommerzialstempel zugetragen werden1793 Kropatschek,KKGes. III 401