Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1stempeln

1stempeln

, v., stempfeln, v.
I einen Stempelabdruck, ein gestempeltes Zeichen anbringen; etw. mit einem Stempelabdruck versehen, (mit einem Stempel) bedrucken, (ein Stempelzeichen) aufdrucken
  • 1 auf einer Ware oder einem Schriftstück, als Nachweis entrichteter Gebühren und Abgaben; gestempeltes Papier wie Stempelpapier 
  • 2 auf Handwerkserzeugnissen, zur Bescheinigung einer vorgeschriebenen Qualität
  • 3 auf Maßen und Gewichten, als Eichzeichen
  • 4 an einem Kleidungsstück, als Nachweis der amtl. Genehmigung, dieses zu tragen
  • 5 auf einem Baum, als Kennzeichen der Freigabe zur Fällung
II stützen, halten