Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stempelzeichen

Stempelzeichen

, n.

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I wie Stempel (I) 
  • daß nach ablegung des beschauamts von ieden beschauer die stempelzeichen und numero von dem beamten abgefodert ... werde
    1755 SammlKKGes. III 199
II wie Stempel (II); auch: Papier mit Stempelabdruck
  • alle handwercker moͤgen ihre arbeit ... mit ihrem stempel-zeichen oder bemarckung bezeichnen
    1669 SammlLivlLR. II 411
  • [verbothen ist rothe schminke] ohne das stempelzeichen zu kaufen, zu verkaufen oder ... aufzubewahren
    1802 Kropatschek,KKGes. XVI 739
  • bey armensachen wird gewoͤhnlich an die stelle des stempelzeichens paupertas gesetzt
    1803 Philipp,WBSächsKR. 491
  • [Gewichte mit] kgl. baierischen stempelzeichen 
    1811 ArchOFrk. 40 (1960) 234
  • abgeschnittene stempelzeichen sollen nie, und insbesondere nicht auf frachtbriefe, aufgeheftet oder aufgeklebt werden
    1815 WirtRealIndex II 2
III mit einem Stempel (VII) angebrachtes Zeichen
  • dass ... die zahl derer zu hackenden bäume angeordnet, und ... mit einem zweÿfachen stempel-zeichen an dem stamm ... ausgezeichnet würde
    1769 MHungJurHist. IV 2 S. 778