Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterbenslauf

Sterbenslauf

, m., Sterbslauf, m.

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wie Sterb (I) 
  • ob derjenige so zeugnus geben soll ... an khriegs oder sterblaufs halber besorgenden orten
    1599 NÖLREntw. I 27 § 15
  • so entzwischen der 32 jahr ... wegen sterbßleüf, kriegs- oder anderer landßnoth ... die gericht gespert und eingestelt gewest
    1599 NÖLREntw. V 173 § 7
  • von testamenten, so in sterbensleüffen oder andern nothfähllen aufgerichtet werden
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 8
  • [wenn] ein lechenman durch khrieg, sterbsleüff oder in andere unvermeindenliche weeg daran [empfachung der lechen] verhindert wurde
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 33 § 4
  • einem prediger [wird] freigestellt ... bey gefährlichen kriegs- und sterbensläufen ... seine vorhabende ordnung zu unterbrechen
    1748 BernStR. VI 1 S. 614
unter Ausschluss der Schreibform(en):