Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterbenslauf
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sterbend
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Sterbensbericht
Sterbenslauf
, m., Sterbslauf, m.
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wie Sterb (I)
- ob derjenige so zeugnus geben soll ... an khriegs oder sterblaufs halber besorgenden orten1599 NÖLREntw. I 27 § 15
- so entzwischen der 32 jahr ... wegen sterbßleüf, kriegs- oder anderer landßnoth ... die gericht gespert und eingestelt gewest1599 NÖLREntw. V 173 § 7
- von testamenten, so in sterbensleüffen oder andern nothfähllen aufgerichtet werden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 8
- [wenn] ein lechenman durch khrieg, sterbsleüff oder in andere unvermeindenliche weeg daran [empfachung der lechen] verhindert wurde1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 33 § 4
- einem prediger [wird] freigestellt ... bey gefährlichen kriegs- und sterbensläufen ... seine vorhabende ordnung zu unterbrechen1748 BernStR. VI 1 S. 614Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"