1Steuer, f.
1Steuer, f.
Unterstützung, Hilfe, Förderung; Belehrung; etw. (zB. dem Recht, der Wahrheit) zu Steuer kommen etw. (zB. der Rechts-/Wahrheitsfindung) zuträglich, förderlich sein; jm. zu Steuer kommen jm. behilflich sein; offen zu II
Gabe, Zuwendung, finanzieller oder materieller Beitrag
Almosen, Spende (II), Gabe für Bedürftige und Arme
Finanzierungsbeteiligung, Aufwandsentschädigung, Zuschuss, Schadensersatz uä.
Ausstattung, Aussteuer (I), Geschenk, insb. Hochzeits- und Brautgeschenk; auch Kostenermäßigung, Geldbeihilfe, Stipendium
Baukostenzuschuss, auch Materialzuwendung für Bauvorhaben
im Bergbau: (landesherrliche) Beihilfe für eine wenig ertragreiche Grube (II 1), auch als Hilfe, Unterstützung benachbarter Gruben untereinander
außerordentliche allg. (Geld-)Abgabe an die städt. oder landesherrliche Obrigkeit; Kontribution (II od. III); zu Kriegszwecken, zur Bezahlung von Schulden, als Fräuleinsteuer, Heergeld, Landeshilfe (I), Nothilfe, Reissteuer, Türkenhilfe uä.
regelmäßige (Geld-)Abgabe, Zahlung(sverpflichtung) gegenüber einem Herrschaftsträger (zB. Landesherrn) oder einer Körperschaft (zB. Stadt III), als gewöhnliche/ordentliche/gesatzte Steuer, erhoben in Form einer allgemeinen Grund-, Vermögens-, Kopf- oder Körperschaftssteuer; meton. die Einnahmen daraus, auch: Steuerschuld
als Reichssteuer zur Deckung der ständigen Finanzaufwendungen des Reichs (II)
als Landessteuer, an einen (weltlichen bzw. geistlichen) Landesherrn zu leistende Abgabe
als Vogtsteuer an einen Kastenvogt (I), Landvogt (I) oder ähnlichen mit der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in einem Gebiet betrauten Amtmann
als Stadtsteuer (I)
als Judensteuer
als Abgabe der Geistlichkeit (Konvent uä.) an den Bischof, Kathedralikum, Konsolation
Akzise, Verbrauchsabgabe, Umsatzsteuer auf best. Güter; Wein auf die Steuer geben Wein öffentlich und damit akzisepflichtig ausschenken
Abgabe auf die Nutzung von Wegen, Brücken uä.; Zoll, Maut; auch (das Recht auf) die Einkünfte daraus
Gebühr
Recht der Erhebung bzw. Einnahme einer ¹Steuer (V)
Steuerpflicht; Steuerbezirk
Einziehung, auch Veranlagung, individuelle Festsetzung der ¹Steuer (V); auch das hierzu bestellte Gremium, die Versammlung zur Steuerfestsetzung und -einziehung; die/(an) der/über seine Steuer schwören unter Eid die Höhe der individuellen Steuer bzw. des zu versteuernden Vermögens angeben
Steuersatz (I), Steuerklasse
Fiskus, Staatskasse
Indiktion, Römerzinszahl bzw. Kaiserzahl
Stütze, Abstützung
Gewicht
Bedeutung, Würde, Ansehen