Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerakte

Steuerakte

, f.

zur geordneten Ablage zusammengefasste Einheit amtlicher Unterlagen, die Erhebung und Verwaltung von 1Steuern (III, IV u. V) betreffend
  • wir haben uns aus denen bey unser fuͤrstl. kammer befindlichen steuer-acten ... referiren lassen, wie daß seithero ... keine steuer-revision in unserm fuͤrstenthum und landen vorgegangen
    J.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. Dr
  • waͤre solches auch aus dem von dem herrn herzog zu Braunschweig-Luͤneburg wider des koͤniges majestaͤt ... extrahirten und bey den steuer-acten befindlichen mandat ... zu ersehen
    1783 HistBeitrPreuß. II 600