Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerakte
Artikel davor:
stettinisch
Stetung
Stetungbrief
stetwährend
stetwillig
1Steuer
2Steuer
Steuerabgabe
Steuerablegung
Steuerabschreibung
Steuerakte
, f.
zur geordneten Ablage zusammengefasste Einheit amtlicher Unterlagen, die Erhebung und Verwaltung von 1Steuern (III, IV u. V) betreffend
- wir haben uns aus denen bey unser fuͤrstl. kammer befindlichen steuer-acten ... referiren lassen, wie daß seithero ... keine steuer-revision in unserm fuͤrstenthum und landen vorgegangenJ.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. Dr
- waͤre solches auch aus dem von dem herrn herzog zu Braunschweig-Luͤneburg wider des koͤniges majestaͤt ... extrahirten und bey den steuer-acten befindlichen mandat ... zu ersehen1783 HistBeitrPreuß. II 600Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)