Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueramt

Steueramt

, n.

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I für die Steuerhebung, die Führung von Steuerbüchern und die Verwaltung von 1Steuern (III u. V) zuständige Behörde; Fiskus
  • das all ämbter des markts ir ständ schullen verraiten alle jar ... es sein ständ des gotzhaus, panambt, zechambt, steur- oder welcherlai ambt oder ständ di sein
    1470 OÖsterr./ÖW. XII 200
  • weil aber derselbe reverß keine summam besagett, ist vorhin geschlossen, die acten ... beym steur-ambt ... auffzusuchen vnndt dieselbten dem landesbestaldten außzugeben ... außer das die ober-steur-einnähmer berichten, das beym steur-ambt keine nachricht zu befinden
    SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 52
  • das ober- oder steur-amt hat zu fordern ...; absonderlich in taͤtz- und ungelds-gefaͤllen
    1670 Abele,Unordn. I 117
  • empfang auss dem steyerambt lezten juny 3740 fl.
    1683 BerAltertWien 8 (1864) p. 5
  • was aber an steuern ohne des gesambten landes einwilligung einem oder dem andern abgeschrieben worden, wird ebenmässig keinesweges passiret, sondern soll ... durch das steurambt eingetrieben werden
    1686 CDSiles. 27 S. 310
  • [die baumeister sollen] wasser-kuͤnste und spritzen ... durch den bronnenmeister probiren, ... da etwas verlohren, ... dem steuer-ampt den verlust anzeigen
    1720 Wüst,Policey VII 872
  • weillen der richter und klein-richter in der vorstatt sich pro publico stetts brauchen müssen lassen, als ist billig das sie portions freigelassen werdt, welches dem steuer-ambst ... zu communicieren ist
    1742 MHungJurHist. IV 2 S. 724
  • die steuer wird intra terminum legalem bey den in einem jeden rentamt angeordneten steueraͤmtern erlegt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 378
  • ersagte juden-gemeinde [hat] statt dieses leib-zolles eine jährliche geldsumme ... an löbliches steur amt allhier zu bezahlen
    1801 Miedel,JudenMemmingen 78
II Posten, Stelle, Würde einer mit der Steuerhebung betrauten Amts- oder Ratsperson
  • zum steuerambt sollen ... zwo rathspersonen verordnet werden und dieselben wochentlich zweene tage in einem absonderlichen gemach aufm rathauße die steuren und anlagen einnehmen
    1613 NeumarktRb. 297
  • der zeughaus-aufseher sind ebenmaͤssig drey und jaͤhrlichs gleich abwechslungen. und dieser gebrauch soll auch bey den steuer-, proviant-, bau- und andern aemtern, so von dreyen verwaltet werden, uͤblich seyn
    1684 TheatrPacis I 106
  • ferner habt ihr ... in künftiger wiederbestellung deren sich erledigenden hochstiftischen steuerämtern pro legislativo zu beobachten, damit derlei steuerämter der ... allschon vorhandenen vogtei- oder verwaltungsbeamten aufgetragen werden
    1732 JbFrkLf. 3 (1937) 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):