Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranlage

Steueranlage

, f.

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I wie Steuerauflegung, Steuerverordnung 
vgl. Anlage (I)
  • damit fuͤrohin vnd in ewigkeit kein steuer noch steuer-anlag weder von vnß noch vnßern erben ... gesucht werden
    1554 Struve,PfälzKHist. 39
  • dieweiln sie sich inn vorigen steueranlagen zum höchsten beschwerdt, sie mussen viel contribuirn und wissen nicht, worzu
    1590 Bachmann,BambLst. 279
  • daß die steueranlage, so auf den bevorstehenden termin pfingsten vom tausend 25 thaler einzubringen ist, wol billich hätte ... müßen anticipiret [werden]
    SchlesActaPubl. Jg. 1621 S. 144
  • in stewer anlaagen soll er [burgermeister] gleichfahls schauen, daß ... newe undt vngewehnte stewern ... nicht angeleget werden
    1631 ZMährSchles. 11 (1907) 88
  • daß man in steur-anlagen vnß [juden] vor andern vnderthanen nicht vbersetzen, sondern jedeß vermoͤgen nach den christen gleich halten vnnd schuͤtzen solte
    1655 HessSamml. II 340
  • daß der magistrat diese guͤter mit keinen neuen schoß- und steueranlagen, außer den einmahl festgesetzten und hergebrachten, beschweren solle
    1802 Runde,Beitr. II 366
II
Berechnung, Festsetzung der (individuellen) Höhe einer 1Steuer (III od. V), Steuerveranlagung
  • [dem innern rath soll man fürbringen,] was in stewranlagen, aufnemmung der raittungen vnnd dergleichen sachen den gemainen nuz betreffendt
    1597 EferdingRQ. 55
  • von der hofiünger steuranlag: welicher gestalt der hofiünger steur angelegt solle werden ... desgleichen ... was ain jeder zu versteuren schuldig seie oder nit, das alles ligt hinder ainem stattschreiber zue B.
    1601 Vorarlberg/ÖW. XVIII 94
  • alle jar [wird] durch die gerichtsoberigkait und gerichtsaußschuß bei der steuranlag wegen der victualien, fueren und tagwerch ain anschlag und schätzung firgenomen
    1656 Tirol/ÖW. III 250
  • das hinfüro die steuranlag frielingszeit morgens umb siben uhr ... unvelpar den anfang nemben ... solle
    1662 Tirol/ÖW. XVII 44
  • [die von der ritterschaft sollen] fleisige aufsicht halten, daß bey der steuer-anlage aller unterschleif verhuͤtet, vielmehr alle erb-guͤther ... versteuret werden
    1678 AltenburgSamml. I 617
  • daß bey der steuer-anlage vornemlich auf den possessorem und nutz-emfanger des gutes zu sehen
    1705 KlugeBeamte I2 781
  • das objectum commissionis dieser ... commissarien [bestehet] hauptsächlich darin, daß sie ... alle und jede objecta contributionalia nach ihrer qualität und quantität zu beschreiben ... haben, damit darauf ... eine proportionirliche steueranlage gemachet werden könne
    1742 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 463
  • die steuer-anlag ... geschiehet folgendermaßen: das gut, welches in die steuer gelegt werden soll, wird erstlich von beeideten taxatoren ... geschäzet ... alsdann werden die darauf haftende ... gefälle ... von dem anschlag in abzug gebracht, und von dem, was übrig bleibt, der fünfte theil ... zum steuerfuß angenommen
    1769 ArchOFrk. 23, 2 (1907) 69
III wie Steuerpflicht 
  • wollen wir sie [gewercken] aller steuer-anlage und schatzung ... befreyet und erlassen haben
    1698 Span,Bergsp. 162
  • die gewoͤhnlichen laudemia, schutz-gelder und loslassungs-gelder, welche, als herrschaftliche regalia, von der steuer-anlage befreyet sind
    1755 Krünitz,Enzykl. 46 S. 305
IV (erhobene) 1Steuer (III od. V), auch: Steuerart
  • auch was betrifft stewer anlag / gibt yeder was er doch vermag
    1548 Schmeltzl,Lobspruch V. 1240
  • das ganze gericht L. gibt järlich aus der gemain ordinari steuranlag madergelt oder kuchensteur
    1624 ArchÖG. 107 (1926) 690
  • fortifikazionssteuer ... wie sich aus der benennung dieser steueranlage von selbst abnehmen laͤßt, ist dieselbe zu unterhaltung der festungen gewidmet
    1790 LexÖstVerordn. 292
unter Ausschluss der Schreibform(en):