Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranlagstag
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Steueranlagstag
, m.
(festgelegter) Tag, an dem die Steueranlage (II) erfolgt
- seitemalen ... desthalben [unnottwendige zörung- und weinabhollungen] bei den steuranlagstägen zwischen der obrigkeit ausschüssen und unterthonen unreimbliche strittigkeiten, speen und disputiern verursacht [werden]1662 Tirol/ÖW. XVII 41