Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranlagstag

Steueranlagstag

, m.

(festgelegter) Tag, an dem die Steueranlage (II) erfolgt
  • seitemalen ... desthalben [unnottwendige zörung- und weinabhollungen] bei den steuranlagstägen zwischen der obrigkeit ausschüssen und unterthonen unreimbliche strittigkeiten, speen und disputiern verursacht [werden]
    1662 Tirol/ÖW. XVII 41