Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranlegen
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Steueranlage
Steueranlagstag
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, n.
Festsetzung einer 1Steuer (II 5)
- im steur anlegen, so zu stollen, strecken, und andern gebaͤwen zu geben noͤthig, sollen oberbergmeister und geschworne vorsichtig seyn, und wol erwegen, ob die steur den gewercken und bergwercken forderlich und zutraͤglich seye, auff daß niemand wider die billigkeit hiemit beschwaͤret werde1669 Samml. die Verfassung des Erzstifts Coͤlln betr. Stucken I (Köln 1772) 315