Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranleger

Steueranleger

, m.

mit der Steueranlage (II), auch der Steuereinnahme (I) betraute Amtsperson
  • [Titel:] instruction vnd ordnung, deren sich ... gemeiner neuburgischen landschafft verordnete steur-anleger, ins künfftig mit anleg- vnd einbringung der steur ins gemein verhalten sollen [Neuburg a.d.D. 1620]
  • was [bei anlegung der steühren] dann von difficulteten daüber movirt werden möchten, sollen die hh. steühr-anleger wohl wüßen
    1721 ZofingenStR. 408