Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranweisung

Steueranweisung

, f.

wie Steuerobligation 
  • demnach ... die neulichst erforderte specificationes uͤber die ausgegebene steuer-anweisungen, gar nicht so eingerichtet, wie es von uns gemeinet gewesen, als begehren wir ... ihr wollet allerseits beamten und steuer-einnehmern hiermit auferlegen, daß sie auf nachfolgende masse sie einrichten
    1657 CAug. II 1470
  • [daß diese] immediatkommission ... die einloͤsung der steueranweisungen und gestempelten tresorscheine nach und nach bewirken, die nummer derselben durchs loos ... ziehen lassen ... und den betrag jedesmal oͤffentlich anzeigen wird
    PreußGS. 1812 S. 128