Steuerbeitrag, m.
Steuerbeitrag, m.
Steuerabgabe; auch: individueller Anteil am Gesamtsteueraufkommen
vgl.
Steuerquantum
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dass diejenigen, welche den steuerbeytrag leisten, auch die ausgaben davon wissen mögen1681 CDSiles. 27 S. 294
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sie geruhen, die nach einer baldigen erleichterung seufzende eingesessenen mit einer erklecklichen moderation des monatlichen steuerbeitrages ... zu erquicken1729 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 425
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nach dieser zeit ist das ambt N. von dem allgemeinen steuer-beytrag und matricul der grafschaft M. ... abgesondert worden1730 Steinen,WestfGesch. II 410 Faksimile
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daß die catastren erneuert und der steuer-beytrag darnach so eingerichtet ... werden solle, daß wahrer ertrag der guͤter dazu richtiger maasstab seyen1783 LVerordnLippe III 59 Faksimile
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hingegen fallen alle wahre steuern ... mithin auch alle wahre kammer-steuern oder steuer-beitraͤge u.s.w. dem souverain zu1807 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 771 Faksimile