Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbote

Steuerbote

, m.

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niederer Steuerbedienter, auch für Botengänge
  • M.A. steuerbot 
    1634 JbStraubing 60 (1957) 92
  • P.G. steurpottens seel. behausung 1 1/2 fl.
    1705 JbStraubing 59 (1956) 74
  • ihr werdet bey ... euren landsteueraͤmtern die eigenmaͤchtige hinausschickung der steuerbothen [abstellen]
    1760 KurpfSamml. III 367
  • [denen] steuer-, berg-, accis-, amts-, raths- und andern boten [bleibet] die ihnen von ihren vorgesetzten anvertrauten ... briefe und sachen zu bestellen, noch zur zeit nachgelassen
    1783 CSax. I 1157