Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbuchhalterei

Steuerbuchhalterei

, f.

eine Steuerbehörde
  • als haben wir ... nachfolgende taxa bey unser steuer-buchhalterey [verordnet]
    1690 CAug. II 1529
  • se. maiestaͤt [verlangen] einen besondern tabellarischen ausweis aller vorhandenen stiftungen ... welche durch die k.k. steuerbuchhalterei verfasset werden muß
    1784 HdbchÖstGes. VI 451