Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerdiener

Steuerdiener

, m.

Steuerbedienter; Gehilfe eines Steuereinnehmers 
  • [dass solch] nit mer in der steurdiener erkantnus
    1535 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 28
  • einen auff die haͤuser ... gemachten anschlag [haben] ... die von W. vermittelst ihrer steurdiener ... eingebracht
    1691 CAustr. I 555
  • so ist auch das steuer-amt [von Wien] eines von den staͤrcksten, bey welchem ein steuer-einnehmer ist, welchem ... acht ordinaire steuer-diener nebst vier ausserordentlichen zugegeben sind
    1748 Zedler 56 Sp. 140
  • die zwangsmittel gegen die ruͤckstaͤndigen steuerschuldner sollen durch besondere agenten unter dem namen steuerdiener vollzogen werden
    1810 Scotti,Jülich III 1306
unter Ausschluss der Schreibform(en):