Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerdiener
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, m.
Steuerbedienter; Gehilfe eines Steuereinnehmers
- [dass solch] nit mer in der steurdiener erkantnus1535 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 28Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- einen auff die haͤuser ... gemachten anschlag [haben] ... die von W. vermittelst ihrer steurdiener ... eingebracht1691 CAustr. I 555Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so ist auch das steuer-amt [von Wien] eines von den staͤrcksten, bey welchem ein steuer-einnehmer ist, welchem ... acht ordinaire steuer-diener nebst vier ausserordentlichen zugegeben sind1748 Zedler 56 Sp. 140
- die zwangsmittel gegen die ruͤckstaͤndigen steuerschuldner sollen durch besondere agenten unter dem namen steuerdiener vollzogen werden1810 Scotti,Jülich III 1306