Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerdirektor
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, m.
leitender Beamter in einer Steuerbehörde
vgl.
Steuerbediente
- befehlen auch ... dero steur-directoren ... obberegte kaufleute, roßhaͤndler, tuchmacher und andere gewercksleute dieser befreyung allerdings geniessen zu lassen1687 CCMarch. IV 1 Sp. 115Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- drei schaͤtzer ... mußten sich in jeder gemarkung, unter zuziehung und leitung des beamten, als steuer-directors, diesem abschaͤtzungsgeschaͤfte unterziehen1815 AktWienKongr. II 229