Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueredikt

Steueredikt

, n.

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Erlass, Verfügung, die Erhebung von 1Steuern (V) betreffend
  • [Buchtitel:] stewer-edict deß ... administratoris des primats und ertzstiffts Magdeburg [Halle 1623]
  • was sonst bei dem steurwesen in folge verschiedener vor- und nach ergangener steuredikten uͤber dessen behandel- und verwaltung einzusehen und zu verfuͤgen sich gebuͤhret
    1769 Bewer,Rechtsfälle V 85