Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuereinnehmerstelle

Steuereinnehmerstelle

, f.

Amt, Posten eines Steuereinnehmers 
  • P. ... welchem von einem lobl. statt rath die durch ableiben seines herrn vatters ... erledigte steyer einnehmerstell auss gnaden verlihen worden
    1683 BerAltertWien 8 (1864) p. 5
  • daß iene, welche eine steuereinnehmersstelle erlangen wollen, sich deßhalben bei den kreisaͤmtern melden und von selben die hiezu erfoderlichen zeugnisse erwerben sollen
    1788 HdbchÖstGes. XV 153
  • der aktuarius B. will sein gesuch um die steuereinnehmerstelle selbst bei ihnen anbringen
    1797 GoetheBrfwVoigt I 370