Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuereinnehmerstelle
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Steuereinbringer
Steuereinnahme
Steuereinnehmer
Steuereinnehmerseid
Steuereinnehmerstelle
, f.
Amt, Posten eines Steuereinnehmers
- P. ... welchem von einem lobl. statt rath die durch ableiben seines herrn vatters ... erledigte steyer einnehmerstell auss gnaden verlihen worden1683 BerAltertWien 8 (1864) p. 5
- daß iene, welche eine steuereinnehmersstelle erlangen wollen, sich deßhalben bei den kreisaͤmtern melden und von selben die hiezu erfoderlichen zeugnisse erwerben sollen1788 HdbchÖstGes. XV 153Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- der aktuarius B. will sein gesuch um die steuereinnehmerstelle selbst bei ihnen anbringen1797 GoetheBrfwVoigt I 370