Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerempfänger

Steuerempfänger

, m.

wie Steuereinnehmer 
  • dienst-instruktion fuͤr die steuer-empfaͤnger 
    1647 Scotti,Cleve I 266
  • [die Justizbehörden sollen] den in ihren bezirken vorhandenen steuerräthen, accise-inspectoren, rentmeistern, schlütern, zoll- und steuerempfängern ein exemplar der ihnen zugehenden edicte mittheilen
    1718 ActaBoruss.BehO. III 11
  • die steuerempfänger werden ... beauftraget, die einkuͤnfte der gemeinden zu empfangen und aus diesem fond die zahlungen fuͤr die ausgaben der gemeinden zu thun
    1809 v.Berg,PolR. VII 725
  • [Buchtitel: A. Keil,] handbuch für maire und adjuncten, für polizey-commissare, gemeinde-räthe, steuer-empfänger und vertheiler [Köln 1811]
unter Ausschluss der Schreibform(en):