Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerempfänger
Artikel davor:
Steuerdirektor
Steueredikt
Steuereid
Steuereinbringer
Steuereinnahme
Steuereinnehmer
Steuereinnehmerseid
Steuereinnehmerstelle
Steuereintreiber
Steuereinzieher
Steuerempfänger
, m.
wie Steuereinnehmer
- dienst-instruktion fuͤr die steuer-empfaͤnger1647 Scotti,Cleve I 266
- [die Justizbehörden sollen] den in ihren bezirken vorhandenen steuerräthen, accise-inspectoren, rentmeistern, schlütern, zoll- und steuerempfängern ein exemplar der ihnen zugehenden edicte mittheilen1718 ActaBoruss.BehO. III 11
- die steuerempfänger werden ... beauftraget, die einkuͤnfte der gemeinden zu empfangen und aus diesem fond die zahlungen fuͤr die ausgaben der gemeinden zu thun1809 v.Berg,PolR. VII 725Faksimile - in Google Books
- [Buchtitel: A. Keil,] handbuch für maire und adjuncten, für polizey-commissare, gemeinde-räthe, steuer-empfänger und vertheiler [Köln 1811]