Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuererlaß
Artikel davor:
Steuereid
Steuereinbringer
Steuereinnahme
Steuereinnehmer
Steuereinnehmerseid
Steuereinnehmerstelle
Steuereintreiber
Steuereinzieher
Steuerempfänger
Steuererhöhung
Steuererlaß
, m.
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Ermäßigung, Milderung einer 1Steuer (V); Verzicht auf eine (berechtigte) Steuerhebung oder -forderung
vgl.
Moderation (II)
- [die staͤnde beschlossen, daß] keine neue steur angefordert werden solte ... aber die rebellen ... vermutend, daß man sie mit dem steur-erlaß allein teuschen wollen, zogen mit einem grossen hellen haufen auf H. an1668 Fugger,Ehrensp. 1044Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß ... auf den fall der begnadigte steuerante selbst zu schreiben nicht vermoͤchte, ein attestat von dem dorfrichter oder schulzen, daß jenem der steuererlaß ... in seinem quittungsbuͤchlein wirklich und richtig abgeschrieben worden sey, bey dem register allhier angenommen werden soll1743 AltenburgSamml. II 403
- [einer stadt ist] wegen einer erlittenen haupt-calamitaͤt ein gewisser rest- oder ordinairer steuer-erlaß accordiret worden1799 CSax. I 1322Faksimile - in Google Books