Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerexemtion
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Steuereinnehmerseid
Steuereinnehmerstelle
Steuereintreiber
Steuereinzieher
Steuerempfänger
Steuererhöhung
Steuererlaß
Steuererlegung
Steuerertrag
Steuererz
Steuerexemtion
, f.
wie Steuerbefreiung
- daß ... denen steuerexemtionen sowohl der potentiorum als der standeserhöhten mitglieder ... begegnet [werden könne]1685 JbFrkLf. 22 (1962) 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- man vermehre lieber die besoldung, als daß man dergleichen steuer-exemptionen nachsehe1705 KlugeBeamte I2 427Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß die] wegen praͤtendirender steuer-exemtion oder immunitaͤt inter singulos oder zwischen communen entstehende anspruͤche, klagen und forderungen ... zur judicatur dem hofrath zugehen [sollen]1769 Bewer,Rechtsfälle V 77Faksimile - in Google Books
- eine entschädigung für die aufhebung der steuerexemtion ist wiederum, ohne daß auch die eximierten zu deren aufbringung mit heranzuziehen wären, nicht möglich1810 Mamroth,PreußStaatsBest. 782Faksimile - in Google Books