Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerforderung
Artikel davor:
Steuerempfänger
Steuererhöhung
Steuererlaß
Steuererlegung
Steuerertrag
Steuererz
Steuerexemtion
Steuerexpedition
Steuerfahne
Steuerfloß
Steuerforderung
, f.
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I
Einfordern einer Steuer (III od. V); auch: Auferlegung von Steuern
- [S.] soll auch ledig und frey seyn aller steur forderung und dienst1331 Bergmann,München Urk. 94Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der vogt deß gottshauß E. soll ... von aller schatzung vnd stewrforderung sich enthaltenLibertas Einsidlensis (1640) 192
- bin ich ... einer unbeschraͤnkten steuerforderung meines landesherrn unterworfen, so verliehre ich diese sicherheit [daß ein jeder mit dem seinigen sicher sey]1786 Pütter,Staatsverf. II 276
II
wie Steuerschuld (I)
- die stadt M. bittet ... daß der auff ihre ... gefaͤlle angelegte arrest und versperrung der schiffahrt auff der Elbe, so hertzog A. administrator wegen illiquiden pacht-getraides und steurforderung zu wege gebracht, cassirt werden moͤge1702 Londorp Reg. 339
III
Spendenbitte (aufgrund einer Notlage)
- es solte ein jedes orth seine von feur oder sonst beleidigte ... leuthe mit distributionen versehen ... und ausserthalb seiner oberkeit gecirk niemand zu der gleichen steur-forderungen nach gelassen [werden]1742 Bluntschli,MemTigur.3 458