Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerforderung

Steuerforderung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Einfordern einer Steuer (III od. V); auch: Auferlegung von Steuern
  • [S.] soll auch ledig und frey seyn aller steur forderung und dienst
    1331 Bergmann,München Urk. 94
  • der vogt deß gottshauß E. soll ... von aller schatzung vnd stewrforderung sich enthalten
    Libertas Einsidlensis (1640) 192
  • bin ich ... einer unbeschraͤnkten steuerforderung meines landesherrn unterworfen, so verliehre ich diese sicherheit [daß ein jeder mit dem seinigen sicher sey]
    1786 Pütter,Staatsverf. II 276
II wie Steuerschuld (I) 
  • die stadt M. bittet ... daß der auff ihre ... gefaͤlle angelegte arrest und versperrung der schiffahrt auff der Elbe, so hertzog A. administrator wegen illiquiden pacht-getraides und steurforderung zu wege gebracht, cassirt werden moͤge
    1702 Londorp Reg. 339
III Spendenbitte (aufgrund einer Notlage)
  • es solte ein jedes orth seine von feur oder sonst beleidigte ... leuthe mit distributionen versehen ... und ausserthalb seiner oberkeit gecirk niemand zu der gleichen steur-forderungen nach gelassen [werden]
    1742 Bluntschli,MemTigur.3 458