Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuerfrei
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Steuerfahne
Steuerfloß
Steuerforderung
steuerfrei
, adj., adv.
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von der Besteuerung ausgenommen, nicht steuerpflichtig
bdv.:
steuergefreit
vgl.
schoßfrei
- daz niemen stewrfrey sein sol1265 MünchenStR.(Dirr) 22Faksimile (ca. 36 KB)
- das die erbarn leüth, der dechan und das capittell des stifts M. ... ir höff und heuser, ... darinnen sie wonen, und ir gesind bettfri und steuwerfri sin1335 MosbachStR. 544Faksimile (ca. 57 KB)
- waz sie [juden] vnder vns siczen vor sant johans tak, die weil sullen sie von vns stewrfrey siczen1374 MZoll. IV 271
- der jud hatt sich erst dargezogen und sass das erst jar sturfri1401 RTA. V 228Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- meister P. maler sitzt stur fryg1446 SchrBodensee 54 (1926) 73
- das ich von allem dem erb vnd guet ... zinsfrey, rabatfrey, stewrfrey vnd machtfrey sein sol mein lebtag1456 SPaulUB. 426
- ist nach allen fürwennden zu recht erkhandt, das die leüt ab C. raisens- und steurfrey sein laut bemelts vertrags1495 Tirol/ÖW. XVII 117
- der herzog ... macht aber das land und den künig vor demselben volcke sicher in ewig zite und darzuo stürfreie vor allem solde und unbillicher vordrunge15. Jh. Ernst S. 275
- so ain gemaine landschaft ainem landfürsten ain landsteur zuegesagt ze geben ... so sein unser armen leut und hindersessen in der ... ehaft und gericht von alter gewonhait und privilegi steuerfrei15. Jh. Bayern/GrW. VI 179Faksimile (ca. 319 KB)
- es ist auch ain ieder amptman stewr- und dienstfrei1523 NÖsterr./ÖW. IX 862Faksimile (ca. 48 KB)
- aller werkzeug, wehr, harnisch, bücher und dergleichen, sofern damit keine hantierung treibt, ist steuerfrei1561 VerhOPfalz 93 (1952) 192
- die professores vnnd praeceptores ... sollen ... macht haben ... in der stadt heuser, gärtten, weinberge, äcker- vnndt wiesenstücke erblichen zu erkauffen ... vnndt von denselben wach-, stewr- vnnd dienstfrey sein1616 MittSchulg. 3 (1893) 259
- acker und guͤter aber, so triesch liegen und umgerissen werden, sollen einige jahre uͤber steur- und contributions frey gelassen [werden]1680 HessSamml. III 144Faksimile (ca. 419 KB)
- wuͤrden hiernechst denen abgebrannten oder neu-anbauenden nach befinden gewisse biere steuer-frey zu brauen ... bewilliget werden1703 CAug. II 1575Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es macht aber auch ferner die præscription und verjaͤhrung steuer-frey1705 KlugeBeamte I2 435Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gleichwie die possessores der neuen garten weingarten, so bis dato steuerfrei gewesen, ... so lange die schweren ausgaben anhalten, die steuer zu geben verwilliget1716 MHungJurHist. V 2 S. 404Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs
- weilen hin und wider in dem ganzen land unterschidliche guͤther sich befinden, welche theils zwar rechtmaͤßig steuerfrey, theils aber biß daher indebite steuerfrey gelaßen ... alß haben die dermahlige commissarii alle solche guͤther ... zu examiniren1728 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 407Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- postwaͤgen und posthaͤuser sind befriedet und letztere steuerfrey1785 Fischer,KamPolR. II 452Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kapitalien sind durchaus steuerfrei1788 Thomas,FuldPrR. I 261Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- das uralte deutsche recht ... daß die guͤther und grundstuͤcke dem stande der besitzer folgten, und ... ein bisher steuerbares grundstuͤck zins- und steuer-frey wurde, so lange es ein freyer mann im besitz hatte1805 v.Carlowitz,RiPferdsgeld 99