Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerfreiheit
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Steuererlegung
Steuerertrag
Steuererz
Steuerexemtion
Steuerexpedition
Steuerfahne
Steuerfloß
Steuerforderung
steuerfrei
Steuerfreiheit
, f.
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wie Steuerbefreiung
- ihr kais. majestaͤt woͤllten ... der landstaͤnd in steyerfreyheit und uͤblichen gebrauch nach per pares curiae zu eroͤrtern [verwilligen]1636 Heinke,NÖLehenR. II 226Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- daß die auf ritter-guͤthern gebauete haͤuser der steuer-freyheit geniesen moͤchten ... hat aus dem ... landtags-abschied allbereit seine erledigung1684 AltenburgSamml. I 168Faksimile - in Google Books
- steuer-frey genossene geistliche guͤter, wann sie an weltliche veralienirt werden, [verlieren] die steuer-freyheit1705 KlugeBeamte I2 426Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die innwohnere selbigen orths [moͤchten], unter sicherem versprechen, daß ihnen auf etlich jahr eine voͤllige steuerfreyheit davon gegoͤnnet werden solte, zu derselben [oedligenden guͤther] ruͤst und bau animirt ... werden1713 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 357Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn aber quaestio von der steuer- oder einquartirungsfreiheit entstehet, so muß ja diese nothwendig als eine justizsache bei der regierung ausgemacht werden1748 ActaBoruss.BehO. VIII 146
- was vorteilhafte gerechtigkeiten (iura actiua) sind, wie z.e. frohndienste ... gerichtbarkeit, steuer-freyheit1753 Pütter,JurPraxis I 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es kann auch von der steuerfreyheit nicht auf die freyheit von dem quartier geschlossen werden, sondern dazu gehoͤrt eine ausdruͤckliche befreyung1771 Zincke,KriegsRGel. 23Faksimile (ca. 115 KB)
- der adel genießt sowol fuͤr sich als auch manchmal fuͤr seine hintersaßen die steuerfreyheit1785 Fischer,KamPolR. I 550Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Buchtitel: A. Stündeck,] historisch-juristische abhandlung uͤber die steuer-verfassung in deutschen reichslanden mit besondrer hinsicht auf die steuerfreyheit der klerisey und des ritterstandes [Duisburg 1794]
- die privilegien einer academie [sind] ... aus den vorrechten hoher geistlichen gemeinden, z.b. gerichtsprivilegien und steuerfreyheiten, zu beurtheilen1798 RepRecht I 150Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die syndici genießen ... kraft ihrer dienstverträge die steuerfreiheit von demjenigen vermögen, welches sie während ihrer dienstzeit als steuerfrei acquirieren1803 VerhOPfalz 93 (1952) 191
- zum besten der gewerkschaften erhalten ... die gruͤnde, wo die bergwerke gebauet werden, die steuerfreyheit1803 v.Berg,PolR. III 403Faksimile - in Google Books
- ob uͤberhaupt die steuerfreiheit durch verjaͤhrung erworben werden koͤnne? ist eine sehr streitige rechtsfrage1804 Hagemann,PractErört. IV 146Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte