Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerfreiheit

Steuerfreiheit

, f.

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wie Steuerbefreiung 
  • ihr kais. majestaͤt woͤllten ... der landstaͤnd in steyerfreyheit und uͤblichen gebrauch nach per pares curiae zu eroͤrtern [verwilligen]
    1636 Heinke,NÖLehenR. II 226
  • daß die auf ritter-guͤthern gebauete haͤuser der steuer-freyheit geniesen moͤchten ... hat aus dem ... landtags-abschied allbereit seine erledigung
    1684 AltenburgSamml. I 168
  • steuer-frey genossene geistliche guͤter, wann sie an weltliche veralienirt werden, [verlieren] die steuer-freyheit 
    1705 KlugeBeamte I2 426
  • die innwohnere selbigen orths [moͤchten], unter sicherem versprechen, daß ihnen auf etlich jahr eine voͤllige steuerfreyheit davon gegoͤnnet werden solte, zu derselben [oedligenden guͤther] ruͤst und bau animirt ... werden
    1713 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 357
  • wenn aber quaestio von der steuer- oder einquartirungsfreiheit entstehet, so muß ja diese nothwendig als eine justizsache bei der regierung ausgemacht werden
    1748 ActaBoruss.BehO. VIII 146
  • was vorteilhafte gerechtigkeiten (iura actiua) sind, wie z.e. frohndienste ... gerichtbarkeit, steuer-freyheit 
    1753 Pütter,JurPraxis I 155
  • es kann auch von der steuerfreyheit nicht auf die freyheit von dem quartier geschlossen werden, sondern dazu gehoͤrt eine ausdruͤckliche befreyung
    1771 Zincke,KriegsRGel. 23
  • der adel genießt sowol fuͤr sich als auch manchmal fuͤr seine hintersaßen die steuerfreyheit 
    1785 Fischer,KamPolR. I 550
  • [Buchtitel: A. Stündeck,] historisch-juristische abhandlung uͤber die steuer-verfassung in deutschen reichslanden mit besondrer hinsicht auf die steuerfreyheit der klerisey und des ritterstandes [Duisburg 1794]
  • die privilegien einer academie [sind] ... aus den vorrechten hoher geistlichen gemeinden, z.b. gerichtsprivilegien und steuerfreyheiten, zu beurtheilen
    1798 RepRecht I 150
  • die syndici genießen ... kraft ihrer dienstverträge die steuerfreiheit von demjenigen vermögen, welches sie während ihrer dienstzeit als steuerfrei acquirieren
    1803 VerhOPfalz 93 (1952) 191
  • zum besten der gewerkschaften erhalten ... die gruͤnde, wo die bergwerke gebauet werden, die steuerfreyheit 
    1803 v.Berg,PolR. III 403
  • ob uͤberhaupt die steuerfreiheit durch verjaͤhrung erworben werden koͤnne? ist eine sehr streitige rechtsfrage
    1804 Hagemann,PractErört. IV 146
unter Ausschluss der Schreibform(en):