Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergericht

Steuergericht

, n.

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für Steuersachen (II) zuständiges Gericht
  • allen vnsern lieben getrewen so an hohem gericht vnserer parlament, in vnserer rechen kamern, vnseren stewergericht 
    Edict und Erclerung von der königklichen Würden in Frankreich (1563) c ijv
  • der könig gab seinem bruder ... eine zulage seines königl. gehalts ... wovon die bekräfftigung im la court des aydes oder steurgerichte geschahe
    1683 DWB. X 2, 2 Sp. 2625
  • steuer-gericht wird angelegt ... davon kan nicht appeliret werden ... recursus an die regierung und steuer-collegium ist erlaubt
    D. Franck, Alt- und Neues Mecklenburg XX (Güstrow 1758) bbbb 3v
  • von den so genannten unter-gerichten: ... graͤben-stuͤle, licent- kirchen- muͤnz- steuer-gericht 
    1758 Estor,RGel. II 1070