Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergulden
Artikel davor:
Steuergeld
Steuergemeinde
Steuergenoß
Steuergereiß
Steuergericht
Steuergeschrift
Steuergewölbe
Steuergläubiger
Steuerglocke
Steuergrube
Steuergulden
, m.
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I
in Gulden berechnete Steuerabgabe
- von ausgeliehenen geld und baarschaft ... soll von dem creditore ... jaͤhrlich auf iedes hundert werbender baarschaft ein guͤlden in unsere steuer entrichtet werden, auch die steuer sich dißfals an den debitoren zu halten und von demselben solche steuer-guͤlden einzubringen befugt [seyn]1678 AltenburgSamml. I 615Faksimile - in Google Books
- [daß] unsere kais. hofcammer eine genaue untersuchung anstelle ... ob sie [innerösterreische landschaft] ... den zu bestreitung ihrer extraordinariausgaben ihnen zu collectiren erlaubten sogenanten dritten steurgulden zu gedachtem zihl und ende anwenden1717 Fellner-Kretschmayr III 279Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
eine Berechnungseinheit für den Wert von steuerpflichtigem (Grund-)Vermögen, als Bemessungsgrundlage für Steuerabgaben
vgl.
Schock (III),
Steuerschock
- 6 schreckenberger machen 1 steuergulden zu 27 albus aus1769 Lennep,LandsiedelR. 580Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß diese steuer nach dem neuen steuerfuß ohne unterschied der dominikal- oder rustikal-grundbesitzer nach einem gleichen maßstabe auf den steuer gulden repartiret1789 HdbchÖstGes. XVII 92
- die waͤhrung, wonach die erhebung [dieser steuer] geschieht, sind steuergulden, jeden zu 27 albus gerechnetGGA. (1795) 1228