Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergut
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Steuergenoß
Steuergereiß
Steuergericht
Steuergeschrift
Steuergewölbe
Steuergläubiger
Steuerglocke
Steuergrube
Steuergulden
Steuergut
, n.
mit einer 1Steuer (IV) belastetes (Kron-)Gut
vgl.
Schatzgut
- wollen k.m. an die land-hoͤffdinge den befehl ergehen lassen, daß kein unerlaubtes rhoͤden auff den gemeinde-, steuer- und krons-guͤthern geschehen soll1680 SammlLivlLR. II 777Faksimile - in Google Books
- die landguͤter sind also nach ihren gerechtigkeiten und darauf haftenden beschwerden entweder ritter-, lehn- und frey-guͤter, oder steuer-, dienst-, zins- und zehendbare guͤter1758 v.Justi,Staatsw. I 527Faksimile (ca. 84 KB)