Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergut

Steuergut

, n.

mit einer 1Steuer (IV) belastetes (Kron-)Gut
vgl. Schatzgut
  • wollen k.m. an die land-hoͤffdinge den befehl ergehen lassen, daß kein unerlaubtes rhoͤden auff den gemeinde-, steuer- und krons-guͤthern geschehen soll
    1680 SammlLivlLR. II 777
  • die landguͤter sind also nach ihren gerechtigkeiten und darauf haftenden beschwerden entweder ritter-, lehn- und frey-guͤter, oder steuer-, dienst-, zins- und zehendbare guͤter 
    1758 v.Justi,Staatsw. I 527