Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuerhaft
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Steuergereiß
Steuergericht
Steuergeschrift
Steuergewölbe
Steuergläubiger
Steuerglocke
Steuergrube
Steuergulden
Steuergut
Steuerhafer
steuerhaft
, adj.
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wie steuerpflichtig
- die hoffstat und tzwen morgen ackers ... sullen ... der herschafft stewrhafft und dinsthafft sein1414 MBoica 47 S. 646
- [leutt, die] in der stat oder in dem burgbanne ... einich heuser, hofe ... und ander ligend guter, wie die genant sein, oder der stat vor steuerhafft gewezen sein, hinder in gelassen haben1429 Schaab,Städtebund II 403
- wie der gnanten gut etlich, die der herrn im closter gewesen sint, vormals der herrschaft stewerhaft, dinsthaft und zwͤ gericht gangen sind1464 CadolzburgSalB. 99
- es solle aber die anlegung der steühren also geschehen, daß ... ein jeder handelsman selbsten die steührhafften mittel getreüwlich anzugeben haben soll1721 ZofingenStR. 408Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"