Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerhauptmann

Steuerhauptmann

, m., Steuerhauptleute, pl.

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(örtlicher) Steuereinzieher
  • herrschaftsämbter und steurhaubtleit werden zu der landssprach entsezt und gesezt
    1583 Tirol/ÖW. IV 212
  • am kässonntag [soll] ... ain nachpaur im dorf ... zu ainem steurhaubtmann gesezt werden. derselbig soll schuldig ... sein, so balt man die steur anglegt, die steur auf ieden termin ... bei den tag- und handwerchern und denjenigen, so in und mit der gmain T. järlich zu steuern schuldig [einzulangen]
    17. Jh. Tirol/ÖW. IV 290
  • durch benante steuerhauptleute einzutreibende ... steuern
    1780 Lahner,NürnbR. 365
unter Ausschluss der Schreibform(en):