Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerhauptmann
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, m., Steuerhauptleute, pl.
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(örtlicher) Steuereinzieher
bdv.:
Steuereinnehmer
- herrschaftsämbter und steurhaubtleit werden zu der landssprach entsezt und gesezt1583 Tirol/ÖW. IV 212Faksimile (ca. 50 KB)
- am kässonntag [soll] ... ain nachpaur im dorf ... zu ainem steurhaubtmann gesezt werden. derselbig soll schuldig ... sein, so balt man die steur anglegt, die steur auf ieden termin ... bei den tag- und handwerchern und denjenigen, so in und mit der gmain T. järlich zu steuern schuldig [einzulangen]17. Jh. Tirol/ÖW. IV 290Faksimile (ca. 48 KB)
- durch benante steuerhauptleute einzutreibende ... steuern1780 Lahner,NürnbR. 365