Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Steuerholz
Artikel davor:
Steuerhändler
Steuerhauptmann
Steuerhaus
Steuerhebung
Steuerheischer
Steuerhenne
1Steuerherr
2Steuerherr
Steuerherrenamt
Steuerhilfe
1Steuerholz
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Bauholz als 1Steuer (II 4)
- es wirt sich nit befunden, das man disen ... dorfern solchs [pauholz] zu geben schuldig, sonder ob sie zu zeiten umb ein steuer holz gebeten hetten, mocht ine aus gnaden ein wenig gegeben worden, dieweil sie es aber itzund zu einer gerechtigkeit zu haben vermeinten1524 ZThür.2 31 (1935) 59