Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerjahr
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2Steuerholz
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Steuerhütte
Steuerinstruktion
Steuerinteresse
Steuerjahr
, n.
Referenzzeitraum für die Steuerauflegung und Steuerhebung von idR. 365 Tagen
- unsere landstaͤnde und untertahnen die bewilligten steur-jahr uͤber mit neuen anschlags-registern zu verschonen1674 Stieler,Sekretariat. II 252
- wir hatten demnach bis zur reformation, hier wenigstens viererley arten der jahre und ihres anfangs. diese sind: 1) das buͤrgerliche julianische jahr ... 2) das kirchliche und diplomatische jahr ... 3) das gewoͤhnliche steuerjahr von martini zu martini 4) das rechnungs- und regimentsjahr von georgi zu georgi1799 Beyschlag,BeitrNördl. III 38