Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkammer
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Steuerhilfe
1Steuerholz
2Steuerholz
Steuerhuhn
Steuerhütte
Steuerinstruktion
Steuerinteresse
Steuerjahr
Steuerkammer
, f.
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wie Steueramt (I)
vgl.
Finanzkammer,
Obereinnehmeramt
- [ein kauffmann hat] erhandelte weine ... bey dem einnehmer an dem orte der niederlage anzumelden, einen schein daruͤber zu fordern, solchen in der stadt, wo er wohnet, bey der steuer-cammer vorzuzeigen und den impost daselbst sofort zu entrichten1684 CCMarch. IV 3 Sp. 148Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin