Steuerkapital, n.
Steuerkapital, n.
auch lat. flektiert
I
wie Steuerschuld (II)
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die steuer-capitalia, welche zu geistl. stifftungen, kirchen, schulen und andern milden gaben geordnet ... [werden] einem jedwedern unter uns zu denen uf seiner landes-portion zukommenden schulden zugerechnet1660 Lünig,RA. VIII 1 S. 516
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daß zu bezahlung derer bis letzt abgewichene michaelis inclusivè, gefaͤlligen saͤmmtlichen steuer-zinsen, von denen bis auf sieben und zwanzig millionen ansteigenden steuer-capitalien, ein capital aufgenommen werden moͤchte1750 CAug. Forts. I 2 Sp. 269 Faksimile
II
zu versteuerndes Vermögen
bdv.:
Steuerbelag (II)
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da zu einer durchgaͤngigen gleichheit ... ein uniformer beytrag auf das angesetzte steuercapital geschehen muß, so soll ... von 1 fl. steuercapital 1 hlr. contribution monatlich erhoben werden1764 Bergius,SammlLandesG. V 154
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bei solchen geistlichen landen, welche unter mehrere vertheilt werden, [sind] ... die landesschulden ... nach dem steuercapitale zu vertheilen1803 Zeumer,QS.² 527 Faksimile
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um das princip, daß das grundkapital durch das fallen und steigen der güther in ihrem werth nie so leicht verrücket werden kann, zu bevestigen, so ... bildete [man] ... aus diesem ein neues capital, welches das steuerkapital oder steuervermögen oder steuerbelag genennet wird1803 JbFrkLf. 26 (1966) 343