Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkassierer

Steuerkassierer

, m., Steuerkassier, m.

wie Steuereinnehmer 
  • befehl, daß die von etlichen verstorbenen steuer-cassirern und buchhaltern ausgestellte und annoch ausstaͤndige interims-scheine und signirte quittungen binnen halber jahres-frist eingesendet werden
    1700 CAug. II 1553
  • die steuer-caßier, welche die einnahme in besagten staͤdten haben
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 461
  • in welcher [appellationsstube] auch hinter einem gewissen vorschlage unterschidene vereydete schreiber, unter der aufsicht eines steuercaßirers, sizen, welche dergleichen und andere erforderte landtages-schrifften copiren
    1769 Moser,RStändeLand. 770