Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkassierer
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, m., Steuerkassier, m.
wie Steuereinnehmer
- befehl, daß die von etlichen verstorbenen steuer-cassirern und buchhaltern ausgestellte und annoch ausstaͤndige interims-scheine und signirte quittungen binnen halber jahres-frist eingesendet werden1700 CAug. II 1553Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die steuer-caßier, welche die einnahme in besagten staͤdten haben1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 461Faksimile - in Google Books
- in welcher [appellationsstube] auch hinter einem gewissen vorschlage unterschidene vereydete schreiber, unter der aufsicht eines steuercaßirers, sizen, welche dergleichen und andere erforderte landtages-schrifften copiren1769 Moser,RStändeLand. 770Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)