Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkollegium

Steuerkollegium

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch lat. flektiert
Leitungs- und Aufsichtsgremium der Steuerverwaltung
  • masen wir den steuer-collegio macht geben, wieder die ueberfahrer gewisse geld-busen von sechs biß zwanzig thlr. zu dictiren
    1680 AltenburgSamml. I 661
  • bei dem vormaligen steuer- oder commissariat-collegio 
    1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 98
  • die consistorien [sollen] die gemeinden mit solchen aufnahmsgesuchen an das steuer-collegium verweisen, welchem die aufsicht uͤber den haushalt der staͤdte und doͤrfer zusteht
    1785 Ledderhose,HessKR. 378
  • daß zu salarirung der physicorum jeder hauseingesessene jaͤhrlich einen guten groschen entrichten moͤge, dieser auch von uns gnaͤdigst approbirt und wegen dessen erhebung von unserm steuer-collegio das noͤthige verfuͤget worden
    1787 Kassel/v.Berg,PolR. VI 1 S. 366
unter Ausschluss der Schreibform(en):