Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkollegium
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Steuerjahr
Steuerkammer
Steuerkapital
Steuerkäse
Steuerkasse
Steuerkassierer
Steuerkataster
Steuerkern
1Steuerknecht
2Steuerknecht
Steuerkollegium
, n.
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auch lat. flektiert
Leitungs- und Aufsichtsgremium der Steuerverwaltung
Leitungs- und Aufsichtsgremium der Steuerverwaltung
bdv.:
Steuerkommission
- masen wir den steuer-collegio macht geben, wieder die ueberfahrer gewisse geld-busen von sechs biß zwanzig thlr. zu dictiren1680 AltenburgSamml. I 661Faksimile - in Google Books
- bei dem vormaligen steuer- oder commissariat-collegio1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 98
- die consistorien [sollen] die gemeinden mit solchen aufnahmsgesuchen an das steuer-collegium verweisen, welchem die aufsicht uͤber den haushalt der staͤdte und doͤrfer zusteht1785 Ledderhose,HessKR. 378Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- daß zu salarirung der physicorum jeder hauseingesessene jaͤhrlich einen guten groschen entrichten moͤge, dieser auch von uns gnaͤdigst approbirt und wegen dessen erhebung von unserm steuer-collegio das noͤthige verfuͤget worden1787 Kassel/v.Berg,PolR. VI 1 S. 366