Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkommissar

Steuerkommissar

, m.

auch -kommissär; auch lat. flektiert
ein (hochgestellter) landesherrlicher Steuerbeamter mit Aufsicht über die örtlichen Steuerverwaltungen
  • als sollen die steuer-commissarii ... eine billigmaͤßige taxe, wie hoch das bier in- und ausserhalb der stadt tonnen- oder quart-weise verkauffet ... werden solle ... einrichten
    1684 CCMarch. IV 3 Sp. 149
  • wuͤrde aber jemand aus mittel unser eximirten ... tischgaͤnger halten, muß er zwarten von allen consumptibilibus die accise entrichten, der steuer-commissarius aber soll einem jedweden nach proportion dessen, so er ... zum behueff seiner familie noͤthig gehabt haͤtte, ein billigmaͤßiges an gelde constituiren
    1686 CCMagdeb. V 45
  • auf gleichen fuß würden es die steuercommissarien wegen der unter ihrer inspection stehenden accise, kassen und staͤdte ... zu halten haben
    1709 ActaBoruss.BehO. I 84
  • demnach seine koͤnigl. majestaͤt ... vor noͤthig befunden, dero krieges- und steuer-commissarien mit behoͤriger zulaͤnglicher instruction gebuͤhrend versehen zu lassen
    1712 CCMarch. III 1 Sp. 287
  • steuercatastra muͤssen ... alle 8 oder 10 jahre ... durch besondere steuercommissarien revidiret [werden]
    1758 v.Justi,Staatsw. II 330
  • C., steuer-commisaͤr zu Konstanz
    1814 Harl,HdbSteuer. II p. 88
unter Ausschluss der Schreibform(en):