Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkontingent

Steuerkontingent

, n.

wie Steuerquantum 
  • [das steuerausschreiben soll] in das protokoll eingeschrieben, dann das steuercontingent, die interessen und capitalien ... in ihren einzelnen betraͤgen eingetragen [werden]
    1685 Scotti,Cleve I 579
  • weilen ... bei der eintheilung ... nicht zu vermeiden sein würde, daß nicht nach proportion des steuer-contingents ein landrath vier- fünf- oder mehrmal so viel als ein anderer auf sich nehmen müßte
    1716 ActaBoruss.BehO. II 424
  • daß alle adliche saͤße ... von dem steuer-anschlage befreyet blieben, gestalten hiedurch ... der landeskassa auch an dem ritterschaftlichen steuer-contingent kein merkliches abgieng
    1781 MatStatNrhWestf. I 2 S. 254
  • das recht den steuerfuß ... zu reguliren. vermoͤge desselben kann die ritterschaft ... ihr steuerkontingent nach einem selbstbeliebigen modo subkollektiren
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 274
unter Ausschluss der Schreibform(en):