Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkontingent
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1Steuerknecht
2Steuerknecht
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Steuerkommissar
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Steuerkonstitution
Steuerkontingent
, n.
wie Steuerquantum
- [das steuerausschreiben soll] in das protokoll eingeschrieben, dann das steuercontingent, die interessen und capitalien ... in ihren einzelnen betraͤgen eingetragen [werden]1685 Scotti,Cleve I 579
- weilen ... bei der eintheilung ... nicht zu vermeiden sein würde, daß nicht nach proportion des steuer-contingents ein landrath vier- fünf- oder mehrmal so viel als ein anderer auf sich nehmen müßte1716 ActaBoruss.BehO. II 424
- daß alle adliche saͤße ... von dem steuer-anschlage befreyet blieben, gestalten hiedurch ... der landeskassa auch an dem ritterschaftlichen steuer-contingent kein merkliches abgieng1781 MatStatNrhWestf. I 2 S. 254
- das recht den steuerfuß ... zu reguliren. vermoͤge desselben kann die ritterschaft ... ihr steuerkontingent nach einem selbstbeliebigen modo subkollektiren1786 Gadebusch,Staatskunde I 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)