Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkreditor

Steuerkreditor

, m.

Inhaber einer Steuerobligation 
  • [daß] die grosse schulden-last zu ihrem selbst und der vielen steuer-creditoren besten, etzlicher massen zu tilgen und loßzumachen, die mittel benommen [sind]
    1666 CAug. II 1499
  • wegen verschiedentlicher beschaffenheit derer steuer-creditoren und derer steuer-verschreibungen [ist] das werck von einem so großen umfange ... daß solches auf einmal nicht zu übersehen möglich
    1762 Schlechte,StRefSachsen 373