Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerkreditor
Artikel davor:
Steuerkataster
Steuerkern
1Steuerknecht
2Steuerknecht
Steuerkollegium
Steuerkommissar
Steuerkommission
Steuerkonstitution
Steuerkontingent
Steuerkorn
Steuerkreditor
, m.
Inhaber einer Steuerobligation
bdv.:
Steuergläubiger
- [daß] die grosse schulden-last zu ihrem selbst und der vielen steuer-creditoren besten, etzlicher massen zu tilgen und loßzumachen, die mittel benommen [sind]1666 CAug. II 1499Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen verschiedentlicher beschaffenheit derer steuer-creditoren und derer steuer-verschreibungen [ist] das werck von einem so großen umfange ... daß solches auf einmal nicht zu übersehen möglich1762 Schlechte,StRefSachsen 373